Arbeitszeitverkürzung bei maximalem Lohnausgleich?
[Druckversion] Thema: Solidarität - Sozialistische Zeitung Nr. 83, Debatte, Betrieb und Gewerkschaft, veröffentlicht: 08.10.2009
In Gewerkschaften wird wieder über Arbeitszeitsverkürzung diskutiert –
Debatte aus der Solidarität Nummer 83 (Oktober 2009)
1984 streikten Beschäftigte in der Metall- und Druckindustrie bis zu
sechs Wochen für die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn-
und Personalausgleich. Auf ihrer Bundesjugendkonferenz 2007 kritisierte
die ver.di-Jugend, dass die damals durchgesetzte Arbeitszeitverkürzung
erst mit starker zeitlicher Verzögerung umgesetzt und „mit einer
massiven Flexibilisierung der Arbeit als Zugeständnis an die Arbeitgeber
erkauft“ worden war.
Lange spielte die Frage keine große Rolle in tarifpolitischen
Gewerkschaftsdebatten. Jahrelang wurde die Arbeitszeit vielmehr
ausgeweitet. Immer wieder akzeptierte die Gewerkschaftsspitze sogar eine
unbezahlte Mehrarbeit, ohne dagegen zu mobilisieren. So nahm die
ver.di-Führung im März 2008 die 39-Stunden-Woche in einem Teil der
westdeutschen Kommunen hin.
Darauf reagierten linke ver.di-Aktive mit einem Aufruf, die Forderung
nach kürzeren Arbeitszeiten wieder aufs tarifpolitische Tableau zu
bringen: www.arbeitszeitappell.de.
Die ver.di-Jugend hatte bereits 2007 beschlossen: „Die Verkürzung der
Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden in einem Schritt und bei vollem
Lohnausgleich wird zum vorrangigen Ziel aller zukünftigen
Tarifauseinandersetzungen.“ Andere, darunter Werner Sauerborn von ver.di
Baden-Württemberg, äußerten sich in letzter Zeit ebenfalls zu diesem
Thema. Sauerborn schrieb dazu in ver.di-publik Nr. 6/7 2009 und im
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
7-8/09.
PRO: Werner Sauerborn, Vorstandssekretär beim ver.di-Landesbezirk
Baden-Württemberg
Wer mit der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung unterwegs ist und nicht
ohne Atempause den Zusatz „bei vollem Lohn- und Personalausgleich“
anschließt, riskiert Rüffel, besonders gern von Gewerkschaftslinken.
Zurecht, denn gerade als Linke haben wir immer vor dem Risiko gewarnt,
dass die Arbeitgeber uns die Kosten der Arbeitszeitverkürzung
zuschieben, sei es indem sie den Lohnausgleich verweigern oder/und die
Arbeitszeit intensivieren, wobei immer etwas unscharf geblieben ist,
inwieweit auch von vollem Lohnausgleich zu reden ist, wenn nur der
nominale Monatslohn erhalten blieb oder wenn wir über niedrigere
Lohnabschlüsse in der Folge an der Finanzierung der
Arbeitszeitverkürzung beteiligt wurden. Die Warnungen waren allzu
berechtigt, denn vielfach haben wir mit Lohneinbußen und mehr Stress und
Belastungen die Arbeitszeitverkürzungen der achtziger Jahre bezahlt.
Dies hat Arbeitszeitverkürzungen diskreditiert und war eine der
Ursachen, warum die Gewerkschaften vor etwa 20 Jahren ihre
Arbeitszeitpolitik, wenn auch unfreiwillig, de facto eingestellt haben.
Aber zu glauben, man könne sich straf- und folgenlos vom Thema
verabschieden, hat sich als historischer Irrtum der
Gewerkschaftsbewegung erwiesen. Das geräumte Feld wurde stattdessen von
der Gegenseite besetzt durch ihr Verständnis von Arbeitszeitpolitik:
erstens Teilzeitarbeit ohne jeden Lohnausgleich und alle möglichen
Formen prekärer Jobs völlig außerhalb jeder tariflichen Gestaltung und
Kontrolle, zweitens und andererseits entgrenzte und verlängerte
Arbeitszeiten (die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland ist
allein seit 2003 um 3,3 Stunden auf 41,1 Stunden angestiegen) und
drittens massenhaft Arbeitszeit null, Massenarbeitslosigkeit.
Aus dem moralisch und verteilungspolitisch berechtigten Anliegen des
vollen Lohnausgleichs das Prinzip abzuleiten, „wenn kein voller
Lohnausgleich, dann gar keine Arbeitszeitverkürzung“, hat hinterrücks
einen viel größeren Flurschaden angerichtet und dazu beigetragen, dass
die Gewerkschaften via Massenarbeitslosigkeit erst richtig in die
Defensive gerieten und verteilungspolitisch so stark verloren haben.
Wenn wir einen Neustart in der Arbeitszeitpolitik wollen, müssen wir
diese Lektion aufarbeiten. Dazu gehört, sich zu vergegenwärtigen, dass
die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung zwei Dimensionen enthält, die
nur analytisch, nicht praktisch zu unterscheiden sind. Die erste ist das
Verteilen in der Klasse: Die einen bekommen wieder Arbeit, weil die
anderen weniger arbeiten. Dies ist reine Arbeitsumverteilung, die das
volkswirtschaftliche Beschäftigungsvolumen nicht erhöht. Dennoch ist
diese reine Arbeitsumverteilung für uns von höchster Bedeutung, zum
einen weil sie eine Frage der Solidarität aller auf den Verkauf ihrer
Arbeitskraft Angewiesener ist, und zum anderen, weil sie
Massenarbeitslosigkeit verhindert, wodurch den Arbeitgebern ein
wirksames Erpressungsinstrument für Dumpingpolitik aller Art zuwächst.
Die davon zu unterscheidende zweite Dimension der
Arbeitszeitverkürzungspolitik ist die Verteilung zwischen den Klassen,
also die Frage des Lohnausgleichs. Wie jede Lohnerhöhung erhöht auch
jede Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich die Arbeitskosten. Ohne
Lohnausgleich ist sie für die Arbeitgeber vor allem ein
Organisationsproblem, mit Lohnausgleich eine Kostenbelastung. Hier liegt
der verteilungspolitische Knackpunkt und die Herausforderung für die
Gewerkschaften.
Es geht um eine Neubestimmung dieser beiden Dimensionen der
Arbeitszeitpolitik zueinander nach der Formel: Arbeitszeitverkürzung bei
maximalem Lohnausgleich, das heißt Arbeitsumverteilung auf jeden Fall
und voller Einsatz für einen maximalen und sozial gerechten
Lohnausgleich.
Prämisse dieser Argumentation ist, dass Arbeitszeitverkürzung auch
Arbeit umverteilt und nicht nur intensiviert. Dieses Anliegen ist im
zweiten Zusatz „bei vollem Personalausgleich!“ etwas missverständlich
repräsentiert. Als gewerkschaftliche Schlüsselstrategie gegen die Folgen
der Krise wird Personalausgleich selten Neueinstellung Erwerbsloser
bedeuten, sondern Verhinderung von Erwerbslosigkeit noch Beschäftigter.
Aber Arbeitszeitverkürzung soll ja nicht nur unsere Antwort auf die
Krise sein, sondern wieder zu einer Grundform von Gewerkschaftspolitik
werden.
Damit sie das werden kann, muss sich die Debatte schnell von der
Forderungsebene in Richtung Durchsetzungsstrategie bewegen. Zwei Punkte
werden dabei zentral sein: Erstens wird Arbeitszeitverkürzung als
gesellschaftliches Emanzipationsprojekt nur in breiten Bündnissen und
zweitens nur als zusammenführende Strategie der europäischen und
internationalen Gewerkschaftsbewegung gegen die Krise durchsetzbar sein.
Contra: Katja Hoffmann, ver.di-Vertrauensfrau im Klinikum Kassel und
SAV-Mitglied
Im August waren offiziell 3,48 Millionen Menschen erwerbslos,
inoffiziell sehr viel mehr. Fast 1,5 Millionen Beschäftigte steckten in
Kurzarbeit, für viele die Vorstufe zur Entlassung. Der Vorstandschef von
MAN verplauderte sich und meinte, dass es bis zur Bundestagswahl ein
Stillhalteabkommen zwischen Industrie und Regierung gibt. Es ist zu
befürchten, dass die Arbeitslosigkeit in den nächsten Monaten massiv
ansteigt. Gleichzeitig sind weitere Arbeitszeitverlängerungen angedacht.
So schlägt die Bundesbank die Rente mit 69 vor! Der Stahlunternehmer Max
Aicher fordert von seiner Belegschaft (der ehemaligen Maxhütte) zum
Beispiel die 48-Stunden-Woche. Dem muss kontra gegeben werden. Am Besten
durch den Kampf für Arbeitszeitverkürzung in großen Schritten.
Allerdings haben die Beschäftigten mit Arbeitszeitverkürzungen, bei
denen der Lohn- und Personalausgleich „Verhandlungsmasse“ ist, negative
Erfahrungen gemacht. So kam es in der Vergangenheit immer wieder zu
Arbeitszeitverkürzungen ohne vollen Personalausgleich. Dadurch
verstärkte sich jedesmal der Druck auf die Beschäftigten, obwohl bereits
viele am Limit arbeiten – während andere arbeitslos blieben oder
Auszubildende nicht übernommen wurden.
Oft setzten die Arbeitgeber auch auf Arbeitszeitverkürzungen ohne
Lohnausgleich, um die eigenen Kosten zu senken. Die Gewerkschaftsspitze
ließ sich für den angeblichen „Erhalt von Arbeitsplätzen“ immer wieder
darauf ein. Dabei konnten solche Zugeständnisse keinen Stellenabbau
verhindern, sie haben ihn nur noch billiger gemacht für die Arbeitgeber.
Auf Seiten der Beschäftigten hingegen führten solche Kompromisse zum
Verlust von Lohn – aber auch von Kampfbereitschaft.
Beim TVÖD der kommunalen Krankenhaus-Beschäftigten wurde die Arbeitszeit
von 38,5 Stunden pro Woche im Gegensatz zu anderen kommunalen
Beschäftigten zwar beibehalten, wird aber nun von den KollegInnen durch
den Verzicht auf Lohnbestandteile bezahlt. Dabei können sich viele den
Verzicht auf Lohn und auch auf Lohnerhöhungen nicht leisten. Erst Recht,
wenn man bedenkt, dass die Realeinkommen laut einer neuen Studie des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sogar erstmals im
Aufschwung (2003 bis 2007) rückläufig waren.
Ein Blick auf unsere Konten reicht, um bei einer Arbeitszeitverkürzung
für den vollen Lohn- und Personalausgleich einzutreten. Dazu kommt, dass
die halbherzige Haltung der Gewerkschaftsoberen die Gegenwehr generell
geschwächt hat. Auch deshalb ist es falsch zu sagen:
„Arbeitszeitverkürzung – Ja, beim Lohnausgleich sehen wir dann mal
weiter.“ Oder: „Teilweiser Lohnausgleich ist besser als gar nichts.“
Genau das hat zum Vertrauensverlust bei KollegInnen beigetragen und der
Arbeitgeberseite die Ausweitung des Niedriglohnsektors erleichtert.
Im Öffentlichen Dienst muss das Nahziel die Verkürzung der Arbeitszeit
auf 35 Stunden in der Tarifrunde bei Bund und Kommunen Anfang 2010 sein,
als erster Schritt hin zu einer weiteren drastischen
Arbeitszeitverkürzung. Es wäre aber ein kalkulierter Fehler, nur mit der
Forderung nach Arbeitszeitverkürzung in die Tarifgespräche zu gehen.
Angesichts der tiefsten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren werden die
Arbeitgeber natürlich den Verzicht auf Lohnerhöhung fordern und jede
Möglichkeit zur Absenkung genaustens ausleuchten. Wird der volle
Lohnausgleich zur Verhandlungssache, bleibt der positive Effekt der
Arbeitszeitverkürzung auf der Strecke. Deshalb brauchen wir eine
Arbeitszeitverkürzung bei vollem Personal- und Lohnausgleich und eine
deutliche Tabellenerhöhung. Weniger verdienen die KollegInnen nicht und
weniger reicht auch nicht!
Zur Finanzierung gilt es, die Umverteilung von unten nach oben zu
stoppen. Bezahlen sollen die Reichen und die Konzerne, deren Gewinne im
letzten Aufschwung vor allem durch die Beschäftigten erwirtschaftet
wurden. Nötig wäre die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine
Anhebung der Spitzensteuersätze. Dementsprechend muss ver.di den
anstehenden Tarifkampf auch als Kampf gegen die Vorhaben der neuen
Bundesregierung sehen.
Wer die Profitlogik schluckt, landet zwangsläufig bei Zugeständnissen an
die Arbeitgeber. Statt sich dem kapitalistischen System unterzuordnen,
muss die Gewerkschaftsführung jedoch vor allem ihre Basis vertreten. Und
dort wächst die Konfliktbereitschaft gegenüber den Herrschenden.
Deshalb muss es einen gewerkschaftlichen Kurswechsel geben, damit die
Arbeitszeitverkürzung zu einem attraktiven Streikziel wird.
Arbeitszeitverkürzung zu erkämpfen und dann auf Lohn zu verzichten oder
eine höhere Arbeitsbelastung auszuhalten, das können und wollen die
KollegInnen nicht. Die Gewerkschaft ver.di muss sich in der Tarifrunde
2010 klar positionieren. Dazu gehören Forderungen, hinter die sich die
Beschäftigen stellen können, für die sie „voll“ mobilisierbar sind.
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