Unterstützung der KollegInnen bei BSH

Resolution des Landesparteitags der WASG Berlin am 18. Juni 2005
 
Bei Bosch-Siemens Hausgeräte (BSH) sollen 700 Arbeitsplätze vernichtet werden. Die WASG unterstützt den Kampf der KollegInnen um einen der wichtigsten verbliebenen Industriestandorte der Region. Da die Auseinandersetzung für die Region Berlin sehr wichtig ist, muss die WASG hierzu Stellung beziehen.

1. Die Beschäftigten zeigten sich in den vergangenen Wochen bereits sehr kämpferisch. Als Partei, die den sozialen Widerstand stärken will, unterstützt die WASG die Protestaktionen der KollegInnen und trägt dazu bei, den Arbeitskampf stadtweit einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Zudem ziehen wir die Verbindung zu anderen von Stellenabbau betroffenen Betrieben und schlagen betriebsübergreifende Protestaktionen vor.

2. Die sogenannte “Standortlogik” lehnen wir ab, da sie KollegInnen verschiedener Produktionsstandorte gegeneinander ausspielt. Dem setzen wir den konsequenten Kampf um jeden Arbeitsplatz und jedes Werk entgegen. Konkret bedeutet dies, dass wir uns gegen ein gegenseitiges Ausspielen der Beschäftigten in Spandau und Nauen aussprechen. Der Kampf muss ein gemeinsamer Kampf aller Belegschaften der betroffenen Werke sein.

3. Die WASG streitet nicht nur gegen die Vernichtung von Arbeitsplätzen, sondern auch gegen Abstriche beim Lohn oder eine Verlängerung der Arbeitszeit für die Beschäftigten. Modelle wie Beschäftigungsgesellschaften lehnen wir ab, da sie für die KollegInnen den Weg in die Arbeitslosigkeit auf Raten bedeutet.

4. Bosch-Siemens erwirtschaftete im letzten Jahr 500 Millionen Euro Gewinn. Trotzdem stehen Massenentlassungen an. Die Forderung der WASG nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich stellt sich hier besonders deutlich.

5.Wenn die Produktion auf privatwirtschaftlicher Basis nicht erhalten werden kann, treten wir für die Vergesellschaftung des Betriebes und Weiterführung der Produktion auf öffentlichdemokratischer kontrollierter Grundlage ein.