Anschlag aufs Versammlungsrecht

Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf des neuen bayrischen Versammlungsgesetzes vom Landtag beschlossen werden. Dieses bedeutet eine massive Einschränkung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit.


 

von Beate Jenkner, München

Fahnen, Anstecker oder einheitliche Schilder können – laut Gesetzesentwurf – nach willkürlicher Entscheidung der Polizei gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belangt werden. Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange gespeichert werden. Zum Verbot einer Versammlung reicht es aus, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt werden“, zum Beispiel von Verkehrsteilnehmern…

Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben. Die Polizei kann den Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen. Der Polizei muss Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden – sonst sind bis zu 3.000 Euro Bußgeld zu zahlen.

Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll. Werden diese Pläne in Bayern Gesetz, drohen ähnliche Einschränkungen auch in anderen Bundesländern. Die SAV München wird deshalb den Gesetzesentwurf mit allen Mitteln bekämpfen!