Tarifabschluss Metallindustrie: Mehr Schein als Sein

„Der höchste Abschluss seit 20 Jahren” heißt es in den bürgerlichen Medien zum Tarifergebnis. Tatsächlich wurde eine Lohnsteigerung von 4,3 Prozent über 13 Monate erreicht. Und auf den ersten Blick sieht das auch nach einem akzeptablen Ergebnis aus. Doch tatsächlich wurde eine große Chance vergeben.

von Holger Dröge, Berlin

Die IG Metall hatte in dieser Tarifrunde eine gute Ausgangssituation. Angesichts des großen Nachholbedarfs gab es eine große Kampfbereitschaft, mehr als 830.000 KollegInnen aus 3.300 Betrieben beteiligten sich an Warnstreiks. Und noch läuft die deutsche Wirtschaft, ein Streik hätte die Arbeitgeber empfindlich getroffen. Das jedoch kann sich schnell ändern. Grund genug in dieser Tarifrunde kräftige Lohnerhöhungen zu erkämpfen. Mehr noch: Etwa zeitgleich standen die KollegInnen bei der Deutschen Telekom, dem öffentlichen Dienst und den Banken in Tarifauseinandersetzungen. Ein Zusammenführen dieser Tarifkämpfe hätte die Herrschenden in Berlin und in den Betrieben in Schwierigkeiten bringen können. Damit hätte die Gewerkschaftsbewegung ein Zeichen gegen die Politik im Interesse von Banken und Konzernen setzen können. Angesichts von massiven Angriffen auf den Lebensstandard von Beschäftigten in ganz Europa wäre dies ein Signal für Gegenwehr gewesen. Die Gewerkschaftsspitzen von ver.di und IG Metall haben darauf verzichtet, da sie zur Konfrontation mit Regierung und Kapital nicht bereit sind.

Lohnerhöhung

Mit der jetzigen Lohnerhöhung von 4,3 Prozent über 13 Monate wurde dies vergeben. Das ist zwar nach momentaner Sicht eine Erhöhung der Reallöhne. Aber niemand kann sagen, ob es in den nächsten 13 Monaten Steuererhöhungen geben wird und wie sich die Preise entwickeln. Die Einbußen im Verlauf der Weltwirtschaftskrise und die Reallohnverluste der letzten Jahre wurden bei weitem nicht ausgeglichen.

Der Abschluss ist auch nicht so einmalig, wie viele nun behaupten. Ein Blick in die Broschüre zur Geschichte der IG Metall (herausgegeben von IG Metall-Vorstand) gibt ein anderes Bild: So wurden zum Beispiel 1960, 1970 und 1974 Lohnerhöhungen zwischen 11,6 und 15,3 Prozent erreicht. 21 Tarifabschlüsse zwischen 1956 und 2000 brachten zwischen 5 und 9 Prozent Lohnerhöhung.

Leiharbeit

Auch bei der Leiharbeit gibt es nur bescheidene Änderungen. Nach zwei Jahren Einsatz in demselben Betrieb muss dem Betroffenen ein regulärer Arbeitsvertrag angeboten werden. Davon werden aber nur wenige profitieren. Denn ein Großteil der Leiharbeiter ist deutlich kürzer in einem Betrieb eingesetzt – rund die Hälfte für weniger als drei Monate. Laut Tarifvertrag können Betriebsvereinbarungen getroffen werden, die Zweck, Bereiche und Volumen der Einsätze oder auch eine höhere Vergütung festschreiben. Mal abgesehen davon, dass dies auch jetzt schon in vielen Betrieben möglich war, steckt der Teufel im Detail. Denn im Gegenzug für eine solche Vereinbarung können die Unternehmen dabei eine „Erhöhung der innerbetrieblichen Flexibilität” verlangen, die bisherigen Tarifverträgen widerspricht und die Belegschaften spaltet. So ist laut Südwestmetall sowohl eine 12-prozentige Ausweitung der Quote von Beschäftigten möglich, die 40 statt 35 Wochenstunden arbeiten, als auch „ein zusätzliches Arbeitszeitvolumen der Gesamtbelegschaft”.

Am 22. Mai hat die IG Metall auch eine Einigung mit den Verbänden der Leiharbeitsbranche erzielt. Demnach erhalten an Betriebe der Metall- und Elektroindustrie verliehene Beschäftigte künftig Zuschläge zum Grundentgelt. Eine Gleichstellung von LeiharbeiterInnen und Stammbeschäftigten, die die Gewerkschaft stets verlangt, wird damit allerdings nicht erreicht. Ab einer Einsatzzeit von sechs Wochen sollen die Betroffenen einen Zuschlag von 15 Prozent aufs Grundentgelt erhalten. Nach drei Monaten gibt es 20, nach fünf 30, nach sieben 45 und nach neun Monaten 50 Prozent zusätzlich. Die Arbeitgeber loben sich nun selbst und erklären, dass damit die gleiche Bezahlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaften erreicht sei. Das entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Denn zum einen geht es lediglich um eine Erhöhung des Grundentgelts – Schicht- und Wochenendzuschläge bleiben ebenso unberührt wie Sonderzahlungen. Zum anderen wird auch die Differenz zum Grundlohn der regulär Beschäftigten nur teilweise ausgeglichen. Zudem ist die Laufzeit des Vertrags auf bis 2017 festgelegt, was eine Akzeptanz des Niedriglohnvertrags Zeitarbeit für weitere fünf Jahre bedeutet.

Übernahme verbessert?

Die unbefristete Übernahme war ein zentraler Teil der Forderungen in der Tarifrunde. Jetzt gibt es eine neue Regelung. So sollen die Auszubildenden nach bestandener Abschlußprüfung künftig unbefristet übernommen werden. Das ist gut, wenn es denn stimmen würde. Denn die Regelung gilt nur im Rahmen des betrieblichen „Bedarfs” und wenn dem keine akuten Beschäftigungsprobleme oder personenbedingten Gründe entgegenstehen. Wie hoch der Bedarf ist, wird laut IG Metall „von den Betriebsparteien ermittelt und festgelegt”. Die Unternehmerverbände haben jedoch sogleich klargestellt: „Den voraussichtlichen Bedarf bestimmt der Arbeitgeber.” Möglichkeiten, die Übernahmeverpflichtung zu umgehen, gibt es also einige. Das Zugeständnis der Arbeitgeber hat vor allem mit dem wachsenden Fachkräftemangel zu tun. Sie haben kaum mehr versprochen, als in der Vergangenheit schon üblich gewesen ist.