„Steuergesetz 2013“: Mehr Macht für den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz ist ein Inlandsgeheimdienst, aber was er tut ist kein Geheimnis: Er überwacht „Extremisten“, fördert Nazis, die er sich als „V-Leute“ hält finanziell, bemerkt aber 10 Jahre lang nicht dass eine Gruppe von Nazis regelmäßig Menschen ermordet und vernichtet als das öffentlich bekannt wird Akten zum Thema. In diesem Jahr hat die Merkel-Regierung sich für den Verfassungsschutz – also das Bundesamt und die 16 Verfassungsschütze der Länder – etwas neues ausgedacht: er soll mit seinen Jahresberichten über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden.

von Jan Hagel, Parchim

Ein als gemeinnützig anerkannter Verein ist von Steuerzahlungen befreit und darf SpenderInnen Bescheinigungen über ihre Spenden ausstellen, mit denen diese das gespendete Geld von der Einkommenssteuer absetzen können. Wenn eine Organisation die Gemeinnützigkeit verliert, steht ihr also deutlich weniger Geld zur Verfügung oder sie geht gar pleite. Konkret könnte das zum Beispiel bedeuten, dass linke Zentren schließen müssen wenn sie als „linksextremistisch“ in einem VS-Bericht erwähnt werden. In diesem Fall können Finanzämter Organisationen auch bisher die Gemeinnützigkeit aberkennen, das passiert jedoch nicht automatisch und Finanzbeamte sind auch nicht verpflichtet, alle VS-Berichte zu lesen. Nach dem neuen Steuergesetz 2013, das der Bundestag nach der Sommerpause beschließen wird, verlieren Organisationen, die vom Bundes- oder auch nur einem einzigen Landesverfassungsschutz als extremistisch bezeichnet werden, die Gemeinnützigkeit automatisch und haben keinerlei Möglichkeit, bei den Finanzämtern dagegen vorzugehen. Sie können nur gegen den Verfassungsschutz klagen.

Extremismustheorie

Die Bezeichnung „linksextremistisch“ stammt aus der Extremismustheorie, die in der von deutschen Behörden benutzten Version zwischen „Linksextremismus“, „Rechtsextremismus“, „Islamismus“ und „Ausländerextremismus“ unterscheidet – beziehungsweise nicht unterscheidet, denn letztlich sind für den deutschen Staat alle „Extremisten“, egal ob Nazis, Linke, IslamistInnen, tamilische AktivistInnen oder türkische Faschisten. Diese Gleichsetzung ist in der Annahme begründet, dass alle, die die bestehenden Verhältnisse in irgend einer Form verändern wollen mehr oder weniger weit von der „Mitte“ entfernt sind – ab einer bestimmten Entfernung von dieser Mitte beginnt der Extremismus. Dabei ist es völlig unerheblich ob „Extremisten“ eine sozialistische Demokratie anstreben oder eine faschistische Diktatur, ob sie sich für die Befreiung und Gleichheit aller Menschen einsetzen oder für rassistisch begründeten Massenmord – sie sind Extremisten und damit böse. Dass das nicht bedeutet, dass der Staat alle „Extremisten“ gleich behandelt zeigt er immer wieder, wenn die Polizei Naziaufmärsche mit Gewalt durchsetzt und antikapitalistische Proteste, etwa im Mai in Frankfurt, bekämpft.

Extremismusklausel und finanzielle Sanktionen

Auch die „Extremismusklausel“ passt in dieses Muster. Sie wurde von Familienministerin Kristina Schröder eingeführt und zwingt alle Gruppen, Vereine und Organisationen, die für ihre antifaschistische und antirassistische Arbeit Geld vom Staat bekommen wollen, sich vom „Extremismus“, in diesem Fall also „Linksextremismus“ zu distanzieren und nicht mit „Linksextremisten“ zusammenzuarbeiten. Abgesehen von der offensichtlichen politischen Zensur durch den „neutralen, demokratischen Rechtsstaat“ ist das nicht einfach, wenn der Verfassungsschutz die Aufklärung über und Bekämpfung von Nazis und Rassisten als „Linksextremismus“ auffasst und das in seinem Bericht dokumentiert. So ist zum Beispiel das Antifaschistische Informations- und Dokumentationsarchiv (aida) vom bayerischen Verfassungsschutz 2009 zur extremistischen Organisation erklärt worden. Daraufhin stellte das Land Bayern die Finanzierung einer Mitarbeiter-Stelle ein und die Gemeinnützigkeit wurde aberkannt. Wegen der Extremismusklausel müssten jetzt alle ihre BündnispartnerInnen, die staatliche Fördergelder bekommen die Zusammenarbeit beenden oder ebenfalls auf Geld verzichten.

Auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) hält der bayerische Verfassungsschutz für linksextremistisch – weil sie erklärt, dass der Faschismus der Kapitalistenklasse als Mittel dient, ihre Herrschaft aufrecht zu erhalten. Wegen dieser einfachen Erkenntnis wurde nicht nur in Bayern, sondern auch gleich in Rheinland-Pfalz die Gemeinnützigkeit aberkannt. Letzteres war zwar nur vorübergehend, nach dem Steuergesetz 2013 würde die VVN-BdA aber sofort bundesweit die Gemeinnützigkeit verlieren.

Verfassungsschutz und Extremismustheorie dienen dem bürgerlichen Staat zur Bekämpfung linker Kräfte. Die SAV fordert daher die ersatzlose Auflösung der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern sowie aller anderen Geheimdienste.

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