Durch eine Vielzahl gesetzlicher Eingriffe in den vergangenen zehn Jahren wird die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 um insgesamt bis zu 30 Prozent zusammengekürzt. Wer 35 oder 40 Jahre ohne Unterbrechung einen Durchschnittslohn verdient hat, bekommt dann gerade mal eine Rente von 660 Euro im Monat.
von Holger Dröge, Berlin
Aber Probleme gibt es auch jetzt schon: So müssen zum Beispiel 120.000 Menschen über 75 Jahre zusätzlich zu ihrer Rente einen Mini-Job ausüben, um leben zu können. Fast 800.000 Menschen beziehen Grundsicherung im Alter oder aufgrund von Erwerbsminderung. Das wird genutzt, um die Privatisierung der Rentenvorsorge voranzutreiben, die die Lösung sein soll.
Doch dabei kann es ganz einfach sein: Wer nur acht Jahre im Deutschen Bundestag verbracht hat, sichert sich bereits eine Rente von 1.682 Euro pro Monat, leitende BeamtInnen der Europäischen Union kommen ohne Weiteres auf einen Anspruch von mehr als 4.000 Euro pro Monat.
Ursachen für die Krise der Rentenkassen
Die Gründe für die Krise der Rentenkassen liegen nicht am „demografischen Faktor“. Alle Schätzungen der Vergangenheit haben daneben gelegen: Wer das 1950 für das Jahr 2000 getan hätte, hätte daneben gelegen. Denn Wiedervereinigung, Pillenknick und vermehrte Single-Haushalte hätte er nie vorhersagen können.
Aber vor allem müssten wir alle verhungern, wenn die Kopfzahl-Theorie stimmen würde: Heute versorgt ein Bauer in Deutschland etwa 80 Menschen, während es 1900 nur drei waren. Solange die Arbeitsproduktivität steigt, ist die Zunahme älterer Menschen ohne Weiteres finanzierbar. Der jährlich erwirtschaftete Reichtum, das Bruttosozialprodukt, hat sich seit 1950 versiebenfacht, obwohl 20 Prozent weniger Arbeitsstunden geleistet werden.
Die Arbeitgeber verbreiten ihre Lügen nur, um die Finanzierung der sogenannten Lohnnebenkosten (die in Wirklichkeit nichts anderes sind als Lohnkosten, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dienen) zu Lasten der Beschäftigten zu verschieben.
Das Geschäft mit dem Alter
Aber die Demografie-Lüge lohnt sich für die private Versicherungswirtschaft, Banken und Finanzdienstleister. Denn die Horrorszenarien sollen die Leute in die private Altersvorsorge treiben und gleichzeitig den Kern der Rentenfrage verbergen. Nämlich: Wie soll der erwirtschaftete Reichtum in Deutschland zwischen Lohnabhängigen und Kapital verteilt werden? Seit 1950 stiegen die Einkommen aus Unternehmen und Vermögen um das 11,5-fache, während sich die Löhne der abhängig Beschäftigten nur verdreifachten. Das macht deutlich, dass eine grundlegende Alternative zur heutigen Rentenpolitik notwendig ist.
Ein sozialistisches Rentenprogramm
1.) Lebensstandard im Alter sichern
Die SAV ist der Meinung, dass die Rente für ein vernünftiges und menschenwürdiges Leben reichen muss. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf Almosen angewiesen sein.
- Monatliche Mindestrente von 750 Euro plus Warmmiete
- Sofortige Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Rentenniveaus auf 57 Prozent (OECD-Durchschnitt) als erster Schritt hin zu 75 Prozent
Das Versorgungsniveau, das die gesetzliche Rentenversicherung Beschäftigten mit durchschnittlichem oder niedrigem Einkommen bietet, liegt in Deutschland deutlich unter dem Niveau anderer OECD-Länder. So beträgt die Brutto-Ersatzrate, die von der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) für internationale Vergleiche berechnet wird, bei deutschen Durchschnittsverdienern derzeit lediglich 42 Prozent, gemessen am durchschnittlichen Einkommen. Im OECD-Durchschnitt erreichen vergleichbare Versicherte hingegen eine Ersatzrate von gut 57 Prozent. Beim Alterssicherungsniveau von GeringverdienerInnen rangiert Deutschland unter den 34 OECD-Mitgliedern sogar an letzter Stelle.
Nach den bisherigen Beschlüssen zur Rentenpolitik soll das Rentenniveau weiter deutlich sinken, brutto wie netto. So lag das Brutto-Rentenniveau 2003 bei 48 Prozent. Nach Berechnungen des „Sachverständigenrates“ wird es bis 2030 selbst für einen Standardrentner mit 45 Versicherungsjahren auf nur noch rund 40 Prozent sinken. Das Netto-Rentenniveau – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, vor Steuern – beträgt derzeit 50,4 Prozent. Nach amtlichen Schätzungen sinkt es bis zum Jahr 2025 auf 46,2 Prozent (Report vom „Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung“ Nr. 73, September 2012).
2.) Nein zur Rente mit 67 – stattdessen Senkung des Renteneinstiegsalters auf 60 Jahre
Die Rente mit 67 Jahren wird nicht das Ende der Rentenkürzungen sein. Schon jetzt wird vereinzelt über die Rente mit 70 Jahren diskutiert. Die Erhöhung des Rentenalters dient nur dazu, die Renten weiter abzusenken. Wer zum Beispiel mit 60 Jahren in Rente geht, weil er eh arbeitslos war, erhält dann Abzüge (0,3 Prozent weniger Rente pro Monat, den man früher in Rente geht) für sieben statt für fünf Jahre.
Aber vor allem hat der Arbeitsdruck in den Betrieben enorm zugenommen. Durch Arbeitszeitverlängerung auf 40 oder mehr Stunden wird der Druck weiter erhöht. Schon heute stirbt ein Drittel aller ArbeiterInnen vor Erreichen des Rentenalters. Die Antwort darauf ist nicht länger arbeiten, sondern kürzer.
3.) Erwerbsminderungsrente erhöhen
Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr oder höchstens noch teilweise zur Verfügung steht, kann eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Doch die reicht nicht zum Leben. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag im Rentenzugang 2010 bei gerade einmal 600 Euro. Hier ist eine Erhöhung auf das Maß der Mindestrente und der Zurechnungszeiten dringend notwendig, vor allem damit auf die Erwerbsminderungsrente nicht die Armutsrente ab 67 Jahre folgt.
4.) Frauenrenten verbessern
Vor allem Frauen sind von niedrigen Renten und Armut im Alter betroffen. Zwei Drittel der BezieherInnen von Grundsicherung sind Frauen, denn sie haben deutlich niedrigere Renten als Männer. Die monatliche Durchschnittsrente von Frauen liegt im Westen bei kläglichen 477 Euro und damit um fast 500 Euro unter der der Männer.
Frauen erreichen die Standardrente so gut wie gar nicht – weil sie meist unter dem Durchschnitt verdienen und wegen Kindererziehungszeiten – auch wegen fehlender Betreuungseinrichtungen – häufig unterbrochene Erwerbsbiografien mit kürzeren Beitragszeiten als Männer haben, also nicht auf 45 Beitragsjahre kommen. Zum anderen übernehmen Frauen meistens die familiäre Pflege von Angehörigen, was sich wiederum in mangelnden Rentenansprüchen bemerkbar macht. Gleichzeitig verdienen Frauen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Frauen sind besonders häufig prekär beschäftigt. Bei den Mini-Jobs, in denen kaum Rentenansprüche erworben werden, stellen sie knapp zwei Drittel der Beschäftigten.
- Für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen
Eigenständige Rentenansprüche von Frauen müssen Vorrang haben vor abgeleiteten Ansprüchen (zum Beispiel Witwenrente), die an die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft gebunden sind. Dass Frauen heute nicht mehrheitlich auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, liegt daran, dass viele von der Rente des Partners leben oder über die Hinterbliebenenversorgung Ansprüche auf Witwenrente haben. Diese Abhängigkeit von der Rente des Partners – aus Gründen der Eigenständigkeit eh abzulehnen – wird zunehmend zum Problem, da durch die Rentenreformen der letzten Jahre die Hinterbliebenenversorgung stark gekürzt worden ist und auch die Renten der Männer sinken.
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.
Für Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Deutliche Lohnerhöhungen in frauendominierten Branchen. Höhere Löhne bedeuten höhere Renten. Darum ist die Umwandlung von prekären Jobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erforderlich.
- Höherwertung niedriger Einkommen bei der Rentenberechnung
Aus Einkommen unter dem Durchschnittslohn sollen sich höhere Rentenansprüche pro 100 Euro Einkommen pro Jahr ergeben, um zumindest die Rente in Richtung der Durchschnittsrente zu erhöhen. Dies nutzt vor allem Frauen und leistet damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Frauenarmut.
- Höhere Rentenansprüche für Kindererziehung und Pflege und eine Ausweitung der Anrechnung von Erziehungszeiten
Kindererziehung ist nach wie vor überwiegend Frauensache. Das muss sich ändern. Unmittelbar gilt es jedoch die ökonomische Benachteiligung auszugleichen. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuung gehört dazu auch, dass für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder der Mutter (oder dem Vater) für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes pro Jahr Erziehungszeiten in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten gutgeschrieben werden. Sind beide Eltern erwerbstätig und betreuen Kinder, werden die Ansprüche auf beide aufgeteilt.
5.) Sicherung der Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung
Fast zwei Millionen Menschen stellen jährlich Anträge auf Leistungen zur Wiederherstellung oder Erhaltung ihrer Gesundheit. Seit 1997 sind die finanziellen Mittel, die von der Deutschen Rentenversicherung in einem Jahr für Rehabilitationsleistungen ausgegeben werden können, durch ein Budget begrenzt. Doch seit mehreren Jahren wird dieses Reha-Budget ausgeschöpft und inzwischen droht gar eine Überschreitung. Es zeigt sich, dass eine Dynamisierung des Reha-Budgets allein auf der Basis der Lohnentwicklung bei sinkenden Löhnen nicht ausreicht, da sonst vielen Menschen notwendige Leistungen verwehrt bleiben. Daher ist ein zusätzlicher Steuerzuschuss und die Aufhebung der gesetzlichen Begrenzung notwendig.
6.) Nein zur Privatrente – Altersvorsorge gehört nicht in Konzernhand
Mit der Riester-Rente wurde die Teilprivatisierung der Rente eingeführt. Die private Altersvorsorge soll herhalten, das Rentenniveau zu sichern. Doch nur einem Teil der Beschäftigten gelingt dies auch. So schafft es etwa im untersten Einkommensbereich derzeit gerade einmal ein Viertel, durch einen Riester-Vertrag zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Und selbst wer immer vier Prozent seines Einkommens für eine geförderte Privatvorsorge aufwendet, kann zusammen mit der gesetzlichen Rente kein Rentenniveau mehr erreichen, wie dies bislang allein aus der gesetzlichen Rente möglich war.
Gleichzeitig war die Einführung der Riester-Rente ein Programm zur Steigerung der Beiträge für die Beschäftigten. Denn wer „riestert“, erhält zwar einen kleinen staatlichen Zuschuss, aber anders als im gesetzlichen Alterssicherungssystem leisten die Arbeitgeber keinen Beitrag. So müssen Beschäftigte längerfristig 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge aufwenden: elf Prozent als hälftigen Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung und vier Prozent für die private Vorsorge. Ohne Riester-Reform wäre der Rentenbeitragssatz bis 2030 auf rund 26 Prozent gestiegen. Die – hälftige – Belastung für die Beschäftigten läge also nur bei 13 Prozent. Damit werden vor allem jüngere ArbeitnehmerInnen zur Kasse gebeten. Sie müssen für die ergänzende private Vorsorge mindestens doppelt so viel selbst ansparen, wie sie durch die Rentenreformen bei den Beiträgen entlastet werden.
Die private Altersvorsorge ist weder Alternative noch Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Sie hat vor allem die Gewinne von Banken und Versicherungen erhöht. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gelangte zu dem Ergebnis, dass bei im Jahr 2011 neu abgeschlossenen Verträgen die Versicherten mindestens 87 Jahre alt werden müssten, um wenigstens ihre eigenen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen wieder ausgezahlt zu bekommen – ohne jegliche Rendite.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung mit privater Altersvorsorge: Sie ist gefährlich, brandgefährlich: Auf dem Höhepunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 betrugen die Verluste kapitalgedeckter Rentenversicherungen im Durchschnitt der OECD-Länder 23 Prozent. Auch Versicherungen in Deutschland verzeichneten, trotz vergleichsweise strenger Regulierung, ein Minus von über acht Prozent. Doch mit der Euro-Krise kann es rasch düster werden. Pleiten von Versicherungskonzernen sind möglich. Enron und AIG sind Beispiele in den USA, wo Millionen bereits ihre Altersvorsorge verloren haben.
- Schluss mit der Subventionierung der Riester-Renten, stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Entfernung des Riester-Faktors aus der Rentenformel.
- Auflösung aller bestehenden Riester-Verträge bei Entschädigung für die Versicherten
- Überführung der Versicherungskonzerne in öffentliches Eigentum bei demokratischer Kontrolle und Verwaltung
7.) Einnahmen der Rentenversicherung erhöhen
Um dieses Programm zu finanzieren, müssen die Einnahmen der Rentenversicherung steigen. Einnahmesteigerungen zu Lasten der Versicherten (wie sie zum Beispiel der DGB vorschlägt, weil er die „Demografie-Frage“ akzeptiert) sind aber der falsche Weg. Stattdessen müssen die erwirtschafteten Gewinne im Interesse der Sicherung des Lebensstandards der Mehrheit eingesetzt werden.
- Erhebung von Rentenbeiträgen auf alle Einkommen
Auch wer Miete kassiert, von Honoraren lebt oder Kapitaleinkünfte bezieht, soll einen Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Aber nicht nur die Einnahmen, die mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden, müssen erweitert werden, sondern auch die Abschaffung von Beitragsbemessungs- und Versichertenpflichtgrenzen ist notwendig. Wobei oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenze zusätzliche Rentenansprüche nur noch unterproportional erworben werden sollten.
Das bedeutet: Alle zahlen entsprechend ihrer Einkommen ein. Alle Einkommen werden verbeitragt. Alle sind versichert. Alle bekommen eine gute Absicherung im Alter. Sollten diese Einnahmen nicht reichen, sollte der bereits bestehende allgemeine Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ausgebaut werden – finanziert durch eine stärkere Besteuerung von Banken und Konzernen sowie der großen Vermögen. Es darf keine Erhöhung über eine indirekte Besteuerung (wie Mehrwert- und Ökosteuer) geben.
- Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde als erster Schritt zu einem Mindestlohn von zwölf Euro.
- Radikale Arbeitszeitverkürzung zur Schaffung von sinnvollen Arbeitsplätzen für alle: 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich
Die Löhne müssen steigen und die Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Stattdessen wächst aber der Niedriglohnsektor, gibt es mehr Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs und werden damit die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung untergraben. Notwendig ist die Umwandlung von Mini-Jobs in voll-sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Wie funktioniert das gesetzliche Rentensystem?
Das gegenwärtige staatliche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die jetzt Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung die heutigen Renten.
Die Rentenhöhe ist vor allem an die im Laufe des Lebens eingezahlten Beiträge gebunden. Dafür erhalten die BeitragszahlerInnen Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wer genau so viel wie der Durchschnitt aller EinzahlerInnen (das Durchschnittsentgelt ist getrennt nach neuen und alten Bundesländern) einzahlt, bekommt jährlich einen Entgeltpunkt. Zeiten der Kindererziehung werden (für Kinder, die vor und nach 1992 geboren wurden, unterschiedlich lang) wie Beiträge eines Durchschnittsverdieners angerechnet. Bei Arbeitslosigkeit wird ein Betrag durch die Arbeitsagentur eingezahlt.
Die Höchstrente, das heißt die höchste denkbar zu erreichende Rente, ergibt sich rechnerisch aus dem gesetzlich festgeschriebenen Maximalwert der jährlich zu erwerbenden Entgeltpunkte und der maximal möglichen Einzahlungsdauer. Derzeit liegt die Höchstrente bei etwa 2.200 Euro brutto. Da jedoch kaum jemand sein Arbeitsleben frühestmöglich und gleichzeitig mit dem höchstmöglichen Einzahlungsbetrag beginnt, ist diese Höchstrente als Wert nur von theoretischem Interesse.
Relevanter als Orientierung für das allgemeine Rentenniveau ist der sogenannte „Eckrentner“, eine fiktive Person, die 45 Jahre lang aus einem Durchschnittseinkommen Beiträge bezahlt und somit Anspruch auf den Erhalt einer Eckrente erworben hat. Nicht verwechselt werden darf die Eckrente mit der Durchschnittsrente, welche von der Eckrente abweichen kann.
Im Durchschnitt bekommen Männer in den alten Bundesländern derzeit eine gesetzliche Altersrente von 985 Euro, in den neuen Bundesländern sind es 1.060 Euro. Frauen in Westdeutschland bekommen derzeit im Durchschnitt eine Altersrente von 490 Euro, in Ostdeutschland sind es 705 Euro.
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 gibt es eine Neuerung in Sachen Besteuerung der Renten: Beiträge zur Altersvorsorge sollen nach und nach steuerfrei gestellt werden, bis sie ab 2025 komplett steuerlich abzugsfähig sein sollen. Im Jahr 2012 betrug der steuerfreie Anteil der Beiträge bereits 74 Prozent, dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozent. Bei den ausgezahlten Renten entwickelt sich die Besteuerung genau anders herum: Der zu versteuernde Anteil wird jährlich für jede nachrückende Rentnergeneration um zwei Prozent angehoben, ab 2021 nur noch um ein Prozent. So müssen also Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen, erstmals 100 Prozent ihrer Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Grundsätzlich sind alle Angestellten und ArbeiterInnen (mit wenigen Ausnahmen) in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies gilt auch für Auszubildende, Behinderte in anerkannten Behindertenwerkstätten sowie Zivil- und Wehrdienstleistende. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Beschäftigten und vom Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt, freiwillig Versicherte zahlen den Beitrag allein. Beiträge müssen aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden (2013: 69.600 Euro im Westen, 58.800 Euro im Osten). Wer mehr verdient, muss also nicht mehr als einen Maximalbeitrag in die Rentenkasse einzahlen.
Zusätzlich zu den Beiträgen gibt es verschiedene Bundeszuschüsse in Höhe von rund 81 Milliarden Euro zur Rentenversicherung. Das sind mittlerweile ein Drittel aller Einnahmen der Rentenversicherung. Damit werden jene Renten(anteile) bezahlt, denen keine Beiträge gegenüberstanden. Solche versicherungsfremden Leistungen beziehen sich etwa auf Kriegsfolgelasten, Zeiten für Kindererziehung oder arbeitsmarktbedingte Leistungen.