Ehemalige Heimkinder – Gewalt und Zwangsarbeit – Wann kommt die Entschädigung?

DieLinke_RGBVortrag von Heidrun Dittrich auf einer Veranstaltung von VEH e.V und DIE LINKE.

ehemalige Bundestagsabgeordnete DIE LINKE. (2009 – 20013, 17. Wahlperiode) aus Hannover und Seniorenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und in der Bundestagsfraktion zuständig für die ehemaligen Heimkinder, vgl. Antrag im Deutschen Bundestag im Plenum am 09.06.2011 mit der Drucksache Nr: 17/ 6093.

 

Liebe ehemaligen Heimkinder, liebe Genossinnen und Genossen der Linken, sehr geehrte Damen und Herren,

es freut mich, auch in diesem Jahr wieder auf der Tagung der ehemaligen Heimkinder zu sprechen, ich bedanke mich herzlich für die Einladung.

Ganz aktuell haben wir die skandalösen Ereignisse in dem geschlossenen Kinderheim Haasenburg in Brandenburg gehört. Dieses Heim wurde in privater Trägerschaft, gewinnorientiert geführt. Im Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung West wurde geschrieben, dass es nie wieder vorkommen solle, dass Kinder so rechtlos gesetzt werden und doch ist es wieder passiert. Am 14.06.2013 berichtete die taz ausführlich über die geschlossene Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in der Haasenburg und die Verletzungen der Menschenrechte der Eingesperrten.

Eine geschlossene Unterbringung ist keine Hilfe zur Erziehung für Kinder- und Jugendliche.

Es ist für niemanden eine Hilfe, auch nicht für die Weggesperrten in der Gerontopsychiatrie oder in den Altenheimen oder den Kinder- und Jugendpsychiatrien oder in den Heimen der Behindertenhilfe. In geschlossenen Einrichtungen findet immer Rechtsmissbrauch statt:

Es darf sie gar nicht geben!

Deshalb sorgen wir dafür, dass geschlossene Heime in der Jugendhilfe und in anderen Bereichen abgeschafft werden.

Der Landtagsabgeordnete der Partei DIE LINKE. Torsten Krause sprach nicht als Mitglied der Opposition, sondern als Mitglied der Landesregierung in Brandenburg. Das Kinderheim Haasenburg wurde zum 19.12.2013 geschlossen, aber der Skandal war den Abgeordneten vor der Veröffentlichung in der taz im Juni 2013 bekannt. Was hat es den Kindern genützt, dass die LINKE in der Landesregierung war? Es konnte über Verhandlungen mit dem zuständigen SPD- Ministerium für Bildung nicht erreicht werden, dass die betroffenen Kinder- und Jugendliche sofort in Obhut und raus aus der Haasenburg genommen wurden. Eine kräftige außerparlamentarische Oppostion wäre nötig gewesen. Dies kann eine LINKE. an der Regierung nicht umsetzen. Die Interessen der Betroffenen können nicht vehement vertreten werden.

Mit der heute vorgelegten Resolution des Vereins ehemaliger Heimkinder wird ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gefordert. Und dies ist richtig. Denn der Runde Tisch Heimerziehung wurde am Parlament vorbei entworfen und erst die Ergebnisse wurden wieder im Parlament debattiert.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist dem geschehenen Unrecht angemessen. Ein Opferentschädigungsgesetz wie es die ehemaligen Heimkinder fordern und wie wir es als DIE LINKE. in den Bundestag einbrachten, schafft Rechtsansprüche und nur ein Gesetz eröffnet den Rechtsweg. Die Maßnahmen zur Fondslösung stellen ein Almosen dar und schaffen keinen Rechtsanspruch. Es ist zu wenig. Zu wenig bekannt und zeitlich begrenzt. Der Fonds muss zumindest zeitlich und finanziell entgrenzt und aufgestockt werden.

Am Runden Tisch Heimerziehung, als die HeimkinderverterInnen sich einer Überzahl der Vertreter der Kirchen und Landesjugendämter gegenüber sahen, wurden die Heimkinder überstimmt und erpresst und durch die Fondslösung rechtlos gesetzt.

Aber das lassen sie sich schon lange nicht mehr gefallen. Die Persönlichkeiten der ehemaligen Heimkinder haben sich im Widerstand entwickelt. Jetzt wird gelebt und gekämpft. Ehemalige Heimkinder sind Bundestagsabgeordnete und Richter und sie sind überall, denn es sind viele.

800 000 im Westen als offizielle Zahl – es waren viel mehr, die Kinderarbeit und Zwangsarbeit leisten und die ihre Peiniger auch noch ernähren mussten. Die Bauern und Industriebetriebe, für die sie billige Arbeitskräfte waren, werden in der Fondslösung nicht herangezogen. Doch die Industriebetriebe haben Rechtsnachfolger und können belangt werden und das sollten wir gemeinsam versuchen.

Der Antrag der LINKEN, den ich im Bundestag am 09.06.2011 vorstellte wurde von allen anderen Fraktionen zugunsten der Fondslösung abgelehnt. Doch die Forderungen in dem gemeinsam mit Ihnen entwickelten Antrag sind weiterhin uneingelöst und richtig:

Die Heranziehung der Betriebe bei einer Entschädigung ist unabdingbar! Das Wirtschaftswunder im Westen hätte sonst vielleicht nicht so schnell stattgefunden. Die Heimkinder arbeiteten schon umsonst bevor die ersten sogenannten „Gastarbeiter“ ab 1957 angeworben wurden.

Wichtig bleibt auch, dass die Entschädigung an dem zugefügten Unrecht anknüpft und nicht an Folgeschäden. Es soll eine Art Schmerzensgeld sein, wie für zu Unrecht Inhaftierte. Eine finanzielle Wiedergutmachung, die die Kindheit nicht zurück bringt oder Leid und Unrecht ungeschehen machen kann, aber eine Anerkennung der Leiden bedeutet.

Lasst uns gemeinsam die nächste Aktion planen- weiter auf dem Weg zu einem Opferentschädigungsgesetz.