Pressemitteilung der Linksjugend [‘solid] Landesverband Hamburg, Hamburg, 23.07.2014
Heute morgen hat die Polizei eine Hausdurchsuchung bei einem Mitglied der Linkspartei und ver.di-Gewerkschaftsaktivisten durchgeführt. Als Vorwand für die Durchsuchung diente der Polizei die fotojournalistische Tätigkeit des Aktivsten. Er veröffentlicht unter dem Namen “Demofotografie HH” bei Facebook (www.facebook.com/demofotos) und Twitter (https://twitter.com/DefoHH) Bilder von Demonstrationen und Aktionen, auf denen er auch das Auftreten der Polizei dokumentiert, insbesondere auch Polizeiübergriffe auf TeilnehmerInnen von Versammlungen.
Dem Aktivisten wurde mit der Durchsuchung eine lange Liste von Fotos mitgeteilt, die er innerhalb von drei Tagen aus dem Netz entfernen soll, bzw. die abgebildeten Personen unkenntlich machen soll, weil sie laut Polizei die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Polizeibeamten verletzen würden.
Dazu sagt Leonie Meliones, Landessprecherin von Linksjugend[‘solid]: “Unabhängig von der rechtlichen Frage, welche Bilder Zeitgeschehen abbilden und welche nicht, ist es skandalös eine Hausdurchsuchung durchzuführen und damit einen erheblichen Eingriff in die Intims- und Privatsphäre unseres Genossen staatlich anzuordnen, obwohl alle nötigen “Beweise” online einsehbar und eindeutig zuzuordnen sind.
Die Polizei scheint der Meinung zu sein, dass ihr Verhalten auf Demonstrationen so ist, dass sie es ungern in der Öffentlichkeit dokumentiert sehen wollen. Wir dagegen halten eine Kontrolle der Polizei für unumgänglich. Die Erfahrungen in letzter Zeit in Hamburg mit den Gefahrengebieten, den rassistischen Kontrollen von Flüchtlingen und der zur Normalität gehörenden Polizeigewalt auf Demonstrationen macht dies notwendig.
Die öffentliche Dokumentation von Polizeieinsätzen auf Versammlungen darf nicht unter Berufung auf das Kunsturhebergesetz kriminalisiert werden. Die Pressefreiheit darf nicht ausgehebelt werden, indem linke Presseaktivität Repression und Einschüchterung zur Folge hat.Wir fordern die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände.”