Volle Lohnfortzahlung für Alle ist machbar

Volle U-Bahn

Viele Beschäftigte fragen sich zurecht, warum im Kampf gegen das Corona-Virus nach und nach fast alles geschlossen wird, sie aber jeden Tag zur Arbeit gehen müssen. Auf dem Weg zum Arbeitsplatz in Bussen und Bahnen und am Arbeitsplatz selbst treffen schließlich ebenfalls viele Menschen zusammen.

Georg Kümmel, Köln

Wir fordern, dass alle Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um gesellschaftlich absolut notwendige Aufgaben handelt, gestoppt und die Beschäftigten von der Arbeit freigestellt werden müssen, bei voller Lohnfortzahlung, insofern sie nicht im Home Office arbeiten können.

Außerdem fordern wir, dass alle Beschäftigten, die wegen Kinderbetreuung jetzt zu Hause bleiben müssen, weiter das volle Gehalt bekommen, ebenso diejenigen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht arbeiten sollten.

Zunächst müssen die Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen. Behaupten sie, kein Geld mehr zu haben, müssen sie gegenüber den Beschäftigten und dem Staat ihre Geschäftsbücher und Vermögensverhältnisse offenlegen. Bei erwiesener Bedürftigkeit muss der Staat die Löhne weiter zahlen.

Die Corona-Krise trifft auch viele (Prekär-) Selbständige, wie Kulturschaffende, Honorarlehrkräfte, usw. Für sie, wie für alle Menschen mit geringem Einkommen, fordern wir eine soziale Mindestsicherung von 750 Euro plus Warmmiete. Bei Selbständigen sollten auf Nachweis auch die unvermeidlich weiter laufenden Fixkosten bezahlt werden, beispielsweise die Miete für das Büro.

Doch geht das überhaupt? Ist das finanzierbar? Wie?

Die Summe der gezahlten Bruttolöhne und -gehälter belief sich in Deutschland im Jahr 2019 auf 1500 Milliarden Euro.

Nehmen wir an, die Hälfte aller derzeitigen Tätigkeiten seien gesellschaftlich nicht zwingend notwendig oder kann nicht per Home Office erledigt werden und diese Betriebe müssten für zwei Monate geschlossen werden. Das ergibt eine Lohnsumme von monatlich 125 Milliarden Euro brutto für alle Beschäftigten in brachliegenden Betrieben.

Die LINKE hat in ihrem Wahlprogramm 2017 folgende Forderung aufgestellt und berechnet: „Wir wollen, dass Vermögen ab einer Million Euro mit fünf Prozent besteuert werden. Die erste Million ist davon freigestellt. Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis fünf Millionen freigestellt werden. … Eine solche Vermögensteuer würde 80 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr bringen.“

Eine einmalige Vermögensabgabe in Höhe von 10% statt 5%, würde 160 Milliarden Euro erbringen, mehr als die benötigte Summe von 125 Milliarden Euro – selbst bei der großzügigen Auslegung von Freibeträgen im Steuer-Programm der LINKEN.

Das ist aus einem weiteren Grund eine sehr vorsichtige Berechnung. Zum Ende des Jahres 2017 belief sich das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf eine Summe von insgesamt rund 15 Billionen Euro.

Die reichsten 10% der Erwachsenen besitzen 56% des Gesamtvermögens.

Das macht rund 8400 Milliarden Euro. Eine einmalige Abgabe von 5% auf das Gesamtvermögen des reichsten Zehntels aller Erwachsenen würde demnach bereits 420 Milliarden Euro erbringen. Das ist deutlich mehr als die Bruttogehälter der über 40 Millionen abhängig Beschäftigten für zwei Monate.

Zudem muss man wissen, dass die großen Vermögen in Wirklichkeit deutlich größer sind. Da die Vermögenssteuer 1997 komplett abgeschafft wurde, erfragt das Finanzamt nur noch Angaben über die Erträge, nicht aber die Vermögen selber. Die Angaben zum Vermögen beruhen daher unter anderem auf Umfragen.

Dass bei diesen Umfragen eher unter- als übertrieben wird, kann sich jede*r vorstellen. Die Zahlen zeigen, dass Geld genug da ist, um die Beschäftigten zu bezahlen, selbst wenn noch deutlich mehr als die Hälfte der Betriebe für einige Zeit geschlossen werden müsste.

Wenn man sich außerdem noch klar macht, dass aller Reichtum von den Beschäftigten erarbeitet worden ist, dann ist es immer gerechtfertigt, aber erst recht in dieser Krise, dass man an die Vermögen der Superreichen geht.

Die SAV fordert daher eine einmalige Vermögensabgabe auf alle Vermögen von über einer Million Euro zur Bewältigung der Corona-Krise. Gestaffelt nach der Höhe des Vermögens: 10% ab einer Millionen, 20% ab zehn Millionen, 30% ab hundert Millionen Euro Privatvermögen. Damit ließen sich die oben genannten Forderungen problemlos finanzieren.


Bild: Jcornelius, Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE