Repressives Versammlungsgesetz soll im Schatten der Pandemie durchgedrückt werden
In einer Aktionswoche im Mai fanden in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen Proteste gegen das geplante Versammlungsgesetz statt, das die Laschet-Regierung noch vor den Sommerferien durchpeitschen will.
SAV Aachen & Köln
In Aachen demonstrieren am 23. Mai rund 200 überwiegend junge Menschen. Eine Auflage war das Verbot, Flugblätter zu verteilen oder Zeitungen zu verkaufen, vorgeblich wegen Corona. Solche Maßnahmen sind ein Vorgeschmack auf neue Versammlungsgesetz. Die Schikane war für die Teilnehmenden offensichtlich. Allein in den Schulen wechseln große Mengen Papier den Besitz, da ist es kein Problem, aber angeblich auf einer Demo.
In Köln waren am 22. Mai 400 Menschen auf der Straße, „begleitet“ von einem massiven Polizeiaufgebot. Ein Demonstrationszug war nur unter strengen Auflagen möglich, mit genau aufgeteilten Blöcken zu 50 Teilnehmer*innen und 50 Metern Abstand dazwischen. Dennoch konnte die Demo lautstark durch die Innenstadt ziehen. Die Redner*innen der einzelnen Organisationen im Kölner Bündnis „Versammlungsgesetz NRW Stoppen! – Grundrechte erhalten!“ wiesen auf die Gefahren der verschiedenen Gummi-Paragraphen hin, aus denen das neue Gesetz besteht.
Ferdos Dini machte in ihrer Rede deutlich, wie dieses Gesetz Migrant*innen trifft, die Versammlungen anmelden oder daran teilnehmen wollen. Menschen, die vor diktatorischen Regimen geflohen sind, werden als Anmelder*innen ihre Namen nicht in der öffentlichen Einladung zu einer Versammlung lesen oder der Polizei ihren Namen als Ordner*innen nennen wollen, wie es das neue Gesetz vorschreibt. Die Folge: Migrant*innen werden sich aus dem aktiven politischen Leben weiter zurückziehen.
Das Gesetz soll Versammlungen verhindern und wird viele Menschen abschrecken, Versammlungen anzumelden, ob aus Angst vor Strafverfolgung, wenn die Versammlung nicht wie angemeldet läuft, aus Angst vor dem Arbeitgeber oder aus Angst, auf Feindeslisten von Rechten zu landen.
Von der Verlängerung der Anmeldefrist, wodurch Aktionen bei Arbeitskämpfen nicht mehr kurzfristig angemeldet werden könnten bis hin zum „Militanzverbot“, was möglicherweise auch Beschäftigte in Arbeitskleidung bei der Streikkundgebung beträfe. Eva-Maria Zimmermann von der Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft (GEW) Köln nannte Beispiele dafür, wie das Gesetz auch gewerkschaftliche Kämpfe einschränken kann:
„Was das Störungsverbot betrifft – fallen darunter dann auch Gegenproteste bei Aktionärsversammlungen oder Vorstandssitzungen von Konzernen, Unternehmen und Betrieben, die beispielsweise über Massenentlassungen beraten? Müssen dann Menschen, die für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze auf die Straße gehen, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen befürchten?“
Conny von der SAV Köln zog Parallelen zu anderen Ländern, wo Regierungen die Pandemie ausnutzen, um eine härtere Gangart einzuschlagen. In Griechenland gehen Angriffe auf Sozialstandards und Arbeiter*innenrechte, wie den 10-Stunden-Arbeitstag in Griechenland einher mit Einschränkungen des Demonstrationsrechtes. Doch „linke Organisationen, Gewerkschaften und Bewegungen haben sich von Anfang an bewusst nicht an die Vorschriften zur Anmeldung von Protesten gehalten und melden einfach die Proteste nicht an. Und das auch mit Erfolg, bisher ist niemand dafür belangt worden – die Regierung konnte das neue Gesetz also einfach nicht umsetzen.“
Hier und international gilt es, unsere demokratischen Rechte zu verteidigen und weitere zu erkämpfen, um uns gegen kommenden Angriffe auf Sozialsysteme, Jobs, Bildung usw. wehren zu können. Damit nicht wir für die Krise zahlen, sondern die Kapitalist*innen.
NRW-Versammlungsgesetz stoppen
Landesweite Kundgebung am 26. Juni in Düsseldorf
Der Widerstand gegen das NRW-Versammlungsgesetz geht weiter. Am 26. Juni findet um 13:00 Uhr vor dem DGB-Haus in Düsseldorf eine landesweite Kundgebung statt. Mehr Infos und Hintergrund unter https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/