Wer in Köln privaten Wohnraum für Feriengäste vermieten will, braucht aufgrund der seit 2014 geltenden Schutzsatzung gegen Zweckentfremdung eine Genehmigung. Doch das städtische Wohnungsamt setzt die Satzung nicht um – meint das ebenfalls städtische Rechnungsprüfungsamt.
von Claus Ludwig, Köln
Beim globalen Marktführer Airbnb geht es nicht um privates “Home Sharing”, sondern um ein Milliardengeschäft samt Steuervermeidung im großen Stil. Bis zu 7000 Wohnungen sind nach Schätzungen in Köln betroffen, in Berlin 28.000. Gleichzeitig fehlen in Köln rund 80.000 günstige Wohnungen. Mehr als 6000 Menschen sind obdachlos.
Der interne Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes ergab,dass die Mitarbeiter*innen des Wohnungsamtes nicht auf eigene Initiative tätig wurden, sondern nur wenn Anwohner*innen Druck machten. In der Südstadt waren 2018 Protestkundgebungen nötig. Im Stadtteil Humboldt-Gremberg bewiesen Anwohner*innen bei Ortsterminen mit einem Kamerateam des WDR, dass neu gebaute “Studierenden-Appartements” zu großen Teilen von Airbnb-Tourist*innen genutzt wurden.
Dem Kölner Stadtanzeiger (01.11.2019) zufolge, dem der Prüfbericht vorliegt,seien Akten unvollständig, Verfahren ohne nachvollziehbaren Grund eingestellt und uneinheitliche Fristen gesetzt worden. Im Jahr 2017 sei kein einziges Ordnungsgeld verhängt worden. Einfamilienhäuser wurden fälschlicherweise als von der Schutzsatzung ausgenommen betrachtet.
In den ersten vier Jahren der Wohnraumzweckentfremdungs-Satzung wurden bei 1423 aktenkundigen zweckentfremdeten Wohnungen insgesamt 375.000 Euro Bußgelder verhängt, 2640 Euro pro Wohnung. Laut Airbnb-Werbung erzielt man diesen Profit durch Ferienvermietung in weniger als zwei Monaten.
Durch die illegale Vermietung werden in Köln jährlich zwischen 10 und 25 Millionen Euro Gewinn erzielt. Die Stadt hält mit jährlich 100.000 Euro Bußgeldern dagegen, obwohl laut Satzung bis zu 50.000 Euro Bußgeld für eine einzige Wohnung verhängt werden könnten.
Käme das Wohnungsamt seinen Pflichten nach,stünden mehr Wohnungen für Mieter*innen zur Verfügung und die Stadt hätte höhere Einnahmen. Die zu geringe Zahl an Ermittler*innen, unklare Führungsstrukturen und die niedlichen Bußgelder sind ein Geschenk an die Wohnungsbesitzer*innen seitens der Amtsleitung und der von der schwarz-grünen Ratsmehrheit kontrollierten Stadtverwaltung.
Neben den Bußgeldern gäbe es eine noch bessere Möglichkeit, den Missbrauch von Wohnungen zu ahnden: Die Enteignung. Die Stadt sollte die Wohnungen übernehmen und dauerhaft günstige Mieten garantieren.