Dieser Artikel stammt aus der März-Ausgabe unserer Zeitschrift, und wurde Wochen vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie geschrieben. Wir halten das Thema aber für aktuell genug.
Die Webredaktion
12.000 Unterschriften wurden gesammelt, um ein Volksbegehren für ein neues Krankenhausgesetz für das Land Bremen zu starten. Vorgesehen war eine Personalbemessung, die eine massive Verbesserung für die Beschäftigten und die Patient*innen bedeutet hätte. Der Staatsgerichtshof hat diese Hoffnungen jetzt begraben und das Volksbegehren vollumfänglich abgeschmettert: Es gebe mit dem Gesetz für Pflegepersonaluntergrenzen bereits eine bundesweite Regelung, zu der es keine Ergänzung auf Landesebene geben dürfe.
Dass die „Untergrenzen“ von Bundesgesundheitsminister Spahn weit davon entfernt sind, Krankenhäuser auskömmlich mit Personal auszustatten, ging nicht in die Urteilsfindung ein. Auch die ähnlichen Volksbegehren in Bayern und Hamburg waren an der sogenannten „konkurrierenden Gesetzgebung“ gescheitert. Die Festschreibung von Untergrenzen an der untersten Grenze des medizinisch Vertretbaren wird somit zum Hindernis für eine bessere Versorgung in den Ländern.
Die Richter stellten außerdem fest, dass das Volksbegehren „finanzwirksam“ sei, es also mit Kosten verbunden worden wäre, für die es im Volksbegehren einen Finanzierungsvorschlag hätte geben müssen. Diese wären überschaubar gewesen. Angeführt wurden die Kosten für eine Expertenkommission – nicht mehr als eine Aufwandsentschädigung – und eventuell steigende Beamtenbeihilfen, wenn es im Zuge der Einstellung von Krankenhauspersonal zur Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen gekommen wäre. Hier wird deutlich, wie hoch die bürokratischen Hürden für ein Volksbegehren angesetzt sind.
Obwohl die Wahrscheinlichkeit groß war, dass das Volksbegehren an juristischen Hürden scheitern könnte, hat sich der Aufwand gelohnt. In Berlin, Hamburg, Bayern und Bremen konnte eine große Öffentlichkeit hergestellt werden, Zehntausende haben für die Forderung nach mehr Personal im Krankenhaus unterschrieben. Nötig ist jetzt, sowohl den Druck auf den Bundesgesundheitsminister zu erhöhen, als auch in tariflichen Auseinandersetzung eine Entlastung zu erreichen. Das Bündnis in Bremen, zu dem ver.di, DIE LINKE, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und Mitglieder der SAV gehören, wird weiter daran arbeiten.